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Service: Leitfaden für Lehrbeauftragte
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Die Abrechnung erfolgt nach der letzten Lehrveranstaltung bzw. nach der Klausur im laufenden Semester. Der Abrechnungsbogen [erhältlich u. a. unter https://www.beuth-hochschule.de/de/748/] ist zusammen mit der Notenliste im Dekanat bei Frau Strehl einzureichen. Es können nur tatsächlich geleistete Stunden abgerechnet werden, Feiertage, Fehltage oder sonstige Ausfälle werden nicht vergütet. Zusätzliche Veranstaltungen müssen dem Dekan vorher schriftlich angezeigt und genehmigt werden. Ein begründeter Antrag auf monatliche Abrechnung kann beim Dekan des FB II (abgeben im Sekretariat) gestellt werden.
Änderungen im Zeit- und Raumplan können in den ersten vier Wochen des neuen Semesters auftreten. Die Planer sind jedoch bemüht, Abweichungen vom Einsatzwunsch bei Lehrbeauftragten auszuschließen. Sollte eine Änderung unumgänglich sein, werden Sie benachrichtigt. Eine Änderung des Stundenumfangs kann ebenfalls erfolgen. Die Gründe sind stärkere oder schwächere Studierendenzahlen, die bei der Planung nicht vorhersehbar waren. Innerhalb der Belegfrist können solche Fälle auftreten.
Bitte geben Sie im Dekanat des FB II umgehend Bescheid, wenn die Lehrveranstaltung ausfällt. So können auch die Studierenden rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden.
Fast alle Hörsäle sind mit einem Beamer ausgestattet.
Zum Belegen von Lehrveranstaltungen gibt es die folgenden festen Termine:
zum Sommersemester vom 15. März bis zum 15. April,
zum Wintersemester vom 15. Sept. bis zum 15. Oktober.
Erstsemesterstudierende können jeweils erst nach der Erstsemester-Einführung belegen.
Mit der Belegung einer Lehrveranstaltung bekunden die Studierenden den Willen zur Teilnahme an der (den) zugehörigen Leistungsbeurteilung(en). Seit dem Sommersemester 2008 ist das Belegen nur über ein Online-Verfahren (siehe http://www.beuth-hochschule.de/193/) möglich, das die alte Belegung über Beleglisten mit Bar-Code-Aufkleber ersetzt. Sie erhalten eine Kennung und ein Passwort und können damit die Belegungen Ihrer Lehrveranstaltungen einsehen und ausdrucken.
Das Belegen von Lehrveranstaltungen ist durch § 9 der Rahmenstudienordnung der Beuth Hochschule für Technik Berlin (RStO IV) geregelt (Die Ordnungen finden Sie gesammelt unter http://www.beuth-hochschule.de/ordnungen/).
Prüfen Sie den Stand der Belegungen und teilen Sie ggf. eine Über- oder Unterbelegung (weniger als acht Teilnehmer) dem Dekanat mit.
Das Dekanat des Fachbereichs II (Raum A 227a) ist Ihre erste Anlaufstelle. Die im Aushang angegebenen Sprechzeiten beziehen sich auf Studierende und sind für Lehrkräfte nicht gültig. Die Kernzeit der Mitarbeiterinnen ist montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr, freitags bis 14.00 Uhr.
Der Dozentenraum A 232a des FB II befindet sich neben dem Sekretariat. Dort finden Sie Ihr Postfach, einen Kopierer (siehe Kopiermöglichkeiten) und einen Computer für den Internetzugang. Den Schlüssel dafür erhalten Sie im Sekretariat.
In der Mitte des laufenden Semesters werden die sog. Wunschlisten für das folgende Semester verschickt, in denen Sie Ihre fachlichen und zeitlichen Einsatz- und Raumwünsche angeben können.
Ein gewählter Vertreter der Gruppe der Lehrbeauftragten ist Mitglied des Fachbereichsrats. Sämtliche Anliegen, die für den Fachbereichsrat entscheidend sind, nimmt der Vertreter/die Vertreterin entgegen. Alle zwei Jahre wird der Fachbereichsrat neu gewählt.
Den Namen des aktuellen Vertreters aus der Gruppe der Lehrbeauftragten sowie die Einladungen und Protokolle finden Sie im Internet (
Die Einhaltung der Fristen zur Abgabe Ihrer Unterlagen (Noten-, Einsatzwunschlisten) ist dringend zu beachten, da Verzögerungen für die Studierenden zu Nichtzulassungen zum praktischen Studiensemester bzw. zur Abschlussprüfung führen können. Empfänger/innen von BAföG sind ebenfalls von diesen Fristen abhängig.
Gast- und Nebenhörer können nach Maßgabe freier Plätze zu den Lehrveranstaltungen zugelassen werden (Ausnahme siehe unten). Auf einer vom Immatrikulationsamt ausgestellten Gast- und Nebenhörerkarte tragen Sie die Zustimmung und die erzielte Note ein.
Ausnahme für Numerus-clausus-Studiengänge:
Gast- und Nebenhörer sind im ersten(!) Semester von Numerus-clausus-Studiengängen unzulässig. Zzt. haben alle Studiengänge der Beuth Hochschule einen Numerus-clausus. Achten Sie bitte ganz dringend darauf, dass im ersten Semester nur Studierende des jeweiligen Studienganges berechtigt sind zu belegen. Eine jeweils aktuelle Liste aller Numerus-clausus-Studiengänge finden Sie im Internet (
In allen beratenden Kommissionen von Gremien der akademischen Selbstverwaltung sind die Lehrbeauftragten beteiligt. Als gewählte Mitglieder erhalten sie für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld. Der Abrechnungsbogen ist im Dekanat erhältlich.
Kennzeichnung der Häuser [Lageplan]
A = Haus Beuth, Lütticher Str. 38
B = Haus Gauß, Limburger Straße 20
C = Haus Grashof, Luxemburger Str. 10
D = Haus Bauwesen, Luxemburger Str. 9
Für die Anmeldungen und Benutzerverwaltung ("Account") ist das Hochschulrechenzentrum zuständig. Bei Frau Boa im Haus Bauwesen Raum E38c können Sie Ihre Kennung und eine E-Mail-Adresse beantragen.
Im Dozentenraum A 232a steht ein Computer, mit dem Sie Zugang zum Internet haben. Ihr Account ermöglicht auch einen Internetzugang über das W-LAN-Netz der Beuth Hochschule. Der Empfang ist allerdings im Haus Beuth zzt. eingeschränkt.
Sie geben jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt, welche Anforderungen für das Erlangen des Leistungsnachweises erfüllt werden müssen (§ 4 RPO IV ff., [alle Rahmenordnungen]). Ihre Prüfungsmodalitäten müssen mit den Vorgaben des Modulhandbuchs übereinstimmen [siehe Stichwort Stoffpläne/Modulhandbuch]. Geben Sie die Termine der Leistungskontrollen bekannt, benutzen Sie dafür unbedingt auch das System Klausi im Internet (https://fachbereich-ii.beuth-hochschule.de/klausi). Beachten Sie vor der allersten Eintragung die Funktion "Einmalig anmelden" in der linken Spalte von "Klausi".
Legen Sie zu Beginn der Prüfung eine Teilnahmeliste an. Die Prüfung beginnt erst, wenn alle Teilnehmenden in diese Liste eingetragen sind (§ 9(7) RPO IV). Kontrollieren Sie die Identität von allen Teilnehmenden anhang eines amtlichen Lichtbildausweises. Ist die Identität nicht zu klären, wird der/die Betroffene von der Prüfung ausgeschlossen. (§ 9(9) RPO IV) Weiteres zu evtl. Störungen und Täuschungsversuchen ist § 9 der Rahmenprüfungsordnung IV geregelt.
Die Leistungsbeurteilungen werden am Ende des Beurteilungszeitraumes, der jeweils ein Semester umfasst, in die Notenliste eingetragen (siehe Stichwort Notenlisten). Daraufhin erhalten die Studierenden zum Ende des laufenden Semesters ihre Studiendokumentation.
Wurden zu einer Lehrveranstaltung bereits mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen, so ist eine Wiederholung der Leistungsbeurteilung (z. B. zur Notenverbesserung) unzulässig (§ 10(2) RPO IV).
Für die Studierenden, die nicht an der Leistungskontrolle teilgenommen haben bzw. die keine ausreichende Note erhielten, müssen Sie am Ende der vorlesungsfreien Zeit (16.-31. März bzw. 16.-30. Sept.) eine weitere Prüfungsmöglichkeit (z. B. eine Klausur - "Nachklausur" -) anbieten, diese ist Bestandteil des Lehrauftrages. Siehe auch die Stichwörter Letzter Prüfungsversuch und Zweiter Prüfungsversuch.
Reservierung von Klausurräumen erfolgt ausschließlich über die zentrale Veranstaltungs- und Raumplanung der BHT [Internet: http://www.beuth-hochschule.de/vrp/, E-Mail: vrp@beuth-hochschule.de].
Die Klausuren werden schriftlich nachvollziehbar korrigiert, besprochen und auf Wunsch zurückgegeben. Die Noten werden zu einem vorher mit den Studierenden vereinbarten Termin, spätestens eine Woche nach Ablauf des Prüfungszeitraums, bekannt gegeben(siehe RPO IV, §4). Das Dekanat gibt keine Notenauskünfte! Studierende können auch andere Personen durch Vollmacht beauftragen, Ihre Klausur abzuholen und die Note zu erfahren. Bitte beachten Sie die Sonderregelungen unter dem Stichwort Letzter Prüfungsversuch. Die Wiederholung einer Prüfung (Klausur) mit dem Ziel, eine bereits mindestens "ausreichend" lautende Note zu verändern, ist laut RPO ausgeschlossen. Beachten Sie bitte unbedingt den Datenschutz. Ein Aushängen der Noten mit Namen bzw. Matrikelnummer oder das Veröffentlichen per E-Mail oder in Moodle sind nicht zulässig.
Bei Unstimmigkeiten und Änderungen ihres Einsatzes bzw. Stundenplans wenden Sie sich bitte an die Koordinatoren Service:
Im Dozentenraum A 232a steht ein Kopierer, der für kleine Auflagen benutzt werden kann. Lassen Sie sich bitte unbedingt vor Ihrem ersten Kopieren von einer Mitarbeiterin aus dem Sekretariat in die Bedienung des Gerätes einweisen. Größere Kopieraufträge können Sie im Copy-Center der Beuth Hochschule (Haus Bauwesen Raum 103) erledigen lassen. Übungsblätter und Klausuren werden kostenlos kopiert, andere Aufträge wie z. B. Skripte müssen bezahlt werden.
Der Lehrauftrag gibt Auskunft über Titel der Lehrveranstaltung, Art, Umfang (Semesterwochenstunden (SWS)) und Entgelt. Zusammen mit dem Rahmenvertrag ist er rechtskräftig. Jegliche Änderungen führen zu einer neuen Ausfertigung des Lehrauftrags.
Die Lehrveranstaltungen werden als seminaristische Vorlesung in der Regel mit maximal 44 Teilnehmer/innen oder als Übung mit maximal 22 Teilnehmer/innen durchgeführt.
Die Anzahl der Prüfungsversuche ist auf drei begrenzt (§6(6) RPO IV).
Zur Beurteilung des letzten Prüfungsversuchs (3. Versuch) muss bei nicht ausreichender Note ein weiterer Gutachter herangezogen werden (§ 10(4) RPO IV). In diesem Fall darf die Klausur nicht zurückgegeben werden. Geben Sie dem Studierenden dann eine Kopie der Klausur. Ein Hinweis zum letzten Prüfungsversuch ist in der Notenliste vermerkt, ggf. muss der Studierende darauf aufmerksam machen. Sie sollten die Information zum letzten Prüfungsversuch auch im Kopf des Klausurenbogens abfragen. Zur Zuweisung des weiteren Gutachters wenden Sie sich bitte an Fr. Strehl.
Die Mensa und die Cafeteria befinden sich im Haus Bauwesen. Nähere Informationen zu Preisen, Speiseplan und der bargeldlosen Giro-Vend-Karte finden Sie in den Aushängen der Mensa oder im Internet (http://www.studentenwerk-berlin.de/mensen/index.html).
Die Leistungsbeurteilungen werden am Ende des Beurteilungszeitraumes, der jeweils ein Semester umfasst, in die Notenliste eingetragen.
Seit dem Sommersemester 2010 werden die Noten online erfasst (https://sv-online2.beuth-hochschule.de/Portal/). Kennung und Passwort sind dieselben wie für das Belegsystem. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an das Hochschulrechenzentrum (Tel. 4504-7777).
Zulässige Noten laut Rahmenprüfungsordnung ( § 6 RPO IV) sind: 1.0, 1.3, 1.7, 2.0, ...3.7,4.0 und 5.0, bei einigen Lehrveranstaltungen auch m.E. bzw. o.E. (mit Erfolg/ohne Erfolg). Im Online-Formular sind die jeweils zulässigen Beurteilungsformen bereits vorgegeben.
Drucken Sie die abgeschlossenen Notenlisten aus und geben Sie diese unterschrieben bei Fr. Gamlien im Sekretariat des FB II ab. Halten Sie bitte die Abgabetermine ein. Die Termine sind jeweils eine Woche nach Ende der Vorlesungszeit bzw. Ende des zweiten Prüfungszeitraumes.
Sie können in die Liste akzeptierte Nachbelegungen mit Namen und Matrikel-Nummern nachtragen, die Sie dann wie die regulär Eingeschrieben mit der erzielten Note beurteilen.
Im Dozentenraum A 232a befindet sich Ihr Postfach.
Eine Prüfungsanmeldung ist zwar nach § 9(7) RStO IV vorgesehen, wird aber noch nicht praktiziert. Die Studierenden melden sich also zzt. nach Belegung der Lehrveranstaltung nicht mehr gesondert zu einer Prüfung an. Für den zweiten Prüfungsversuch müssen Sie mit allen Studierenden rechnen, die in der Notenliste erfasst sind und die sich am Semesterende keiner Leistungskontrolle unterzogen haben, sowie mit denjenigen, die eine nicht ausreichende Note (5,0) erzielt haben.
Der Rahmenvertrag für Lehraufträge regelt die Pflichten der Lehrbeauftragten und wird einmalig, d. h. bei Ihrem allerersten Lehrauftrag an der Beuth Hochschule, in dreifacher Ausfertigung dem/der Lehrbeauftragten ausgestellt.
Struktur und Tätigkeit der Beuth Hochschule für Technik Berlin, Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder sowie der Ablauf des Studiums und der Prüfungen richten sich im wesentlichen nach den folgenden Rechtsvorschriften, die Sie auch im Internet (
Die Termine der vorlesungsfreien Zeit finden Sie im Internet http://www.beuth-hochschule.de/207/. In den Semesterferien sind die Häuser der Beuth Hochschule ebenfalls geöffnet. Das Dekanat ist in der Regel besetzt, Schließungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Stoffpläne (Modulhandbücher) beschreiben verbindlich die Lernziele und Inhalte der Lehrveranstaltungen. Sie finden sie im Internet auf der Seite des jeweiligen Studiengangs [Liste aller Studiengänge]. Fragen Sie bitte ggf. die Koordinatoren oder Mentoren.
Die aktuellen Stundenpläne, auch Ihren persönlichen Stundenplan, und soweit verfügbar die Planungen für das nächste Semester finden Sie im Internet (http://www.beuth-hochschule.de/vrp/).
Die sog. Wunschzettel für den Einsatz im nächsten Semester werden an die Lehrbeauftragten in der Regel Mitte des laufenden Semesters für das folgende Semester verschickt. Bitte beachten Sie, dass ein Stundenumfang von insgesamt 8 SWS nicht überschritten werden darf. Dies betrifft auch die Lehrbeauftragten, die in mehreren Fachbereichen der Beuth Hochschule unterrichten. Schicken Sie uns den Wunschzettel auch zurück, wenn Sie voraussichtlich keinen Lehrauftrag für das kommende Semester durchführen wollen, das erleichtert die Planung.
| Lehreinheiten | Montag bis Freitag | Samstag |
| 1. LE | 08.00 bis 09.30 Uhr | 08.00 bis 09.30 Uhr |
| 2. LE | 10.00 bis 11.30 Uhr | 09.45 bis 11.15 Uhr |
| 3. LE | 12.15 bis 13.45 Uhr | 11.30 bis 13.00 Uhr |
| 4. LE | 14.15 bis 15.45 Uhr | |
| 5. LE | 16.00 bis 17.30 Uhr | |
| 6. LE | 17.45 bis 19.15 Uhr | |
| 7. LE | 19.30 bis 21.00 Uhr | |
Lautet eine Lehrveranstaltungsnote nicht mindestens "ausreichend", darf die zugehörige Prüfung höchstens zweimal wiederholt werden. Die Anzahl der Prüfungsversuche ist auf drei begrenzt. Die nächste Prüfungsmöglichkeit ist dann vom 16. März bwz. 16. September bis letzten Werktag des betreffenden Semesters. Die für eine Lehrveranstaltung zuständige Lehrkraft gibt Zeit und Ort spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin bekannt, damit die Studierenden rechtzeitig informiert sind:
Es gibt Fachbereiche, die für ihre Studiengänge im zweiten Prüfungszeitraum den Termin und den Raum zentral planen und festlegen. Erkundigen Sie sich ggf..
Die durch den zweiten Prüfungstermin erzielte Note wird wieder online erfasst. Weiteres zum Ausfüllen der Notenlisten finden Sie unter dem Stichwort Notenlisten.
In allen fachlichen Fragen steht Ihnen der/die Mentor/in für den jeweiligen Studiengang, zu dem Ihre Mathematik-Vorlesung gehört, zur Verfügung. [Liste der Mentoren]
Für die Service-Mathematik gibt es ein Computerlabor in den Räumen A 326 und A 328, das von Herrn Stadler (Tel. 2124, Raum A327) betreut wird.
In den Räumen A 233 und A 209 ist ein Computer fest installiert. Diese Räume sind verschlossen. Den Schlüssel zum A233 erhalten Sie im Sekretariat des FB II. Für den A326 benötigen Sie eine elektronische Schlüsselkarte, wenden Sie sich dazu an Herrn Stadler (Raum A 327, Tel. 2124). Verlassen Sie bitte nach der Lehrveranstaltung diese Räume nach den Studierenden und schließen Sie diese Räume unbedingt wieder ab. Lassen Sie sich bitte vom Mitarbeiter des Labors für Service-Mathematik, Herrn Stadler (Raum A 327, Tel. 2124), in die Bedienung der Geräte einweisen. Von ihm erhalten Sie auch Ihre Kennung zur Benutzung des Computers.
Laptop und ein mobiler Beamer können für die Lehrveranstaltung auch bei Herrn Stadler (Raum A 327, Tel. 2124) ausgeliehen werden. Eine Anmeldung wird dringend empfohlen.
Overhead-Projektoren im Haus Beuth können Sie im Dozentenraum bei Herrn Stadler (Raum A 327, Tel. 2124) ausleihen. In den anderen Häusern können evtl. die Pförtner oder das Sekretariat des jeweiligen Studiengangs weiterhelfen.
BHT Berlin Fachbereich II Luxemburger Straße 10 13353 Berlin
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Letzte Änderung: 09.03.2012 von Angela Schwenk